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Stipendienordung |
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Arbeitsgruppe Kirchen des Ostens
STIPENDIENORDNUNG Die Deutsche Bischofskonferenz stellt für orthodoxe Theologen und geistliche Personen der orthodoxen Kirchen Studienstipendien zur Verfügung. Die Stipendien werden durch eine Stipendienkommission der Arbeitsgruppe "Kirchen des Ostens" in der Ökumene-Kommission der Deutschen Bischofskonferenz vergeben. Durch die Gewährung des Stipendiums soll ein Spezialstudium bzw. eine Promotion ermöglicht werden. Letztere muss an einer orthodoxen Fakultät des Heimatlandes eingereicht werden. Die Studienzeit in der Bundesrepublik Deutschland dient
Die Höhe des Stipendiums beträgt derzeit monatlich € 700. Für besondere Auslagen im Krankheitsfall, für spezielle Reisen, Drucklegung der Doktorarbeit, Auslagen für Spezialstudien, können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag hin Zuschüsse gewährt werden. Für einen 3-Monats-Sprachkurs und andere, besonders begründete Studienaufenthalte kann ein entsprechendes Stipendium gewährt werden. Gewährung des Erststipendiums Das Gesuch um ein Stipendium ist bis spätestens 31. Januar eines Jahres an die zu richten. Dem Gesuch sind beizufügen:
Über die Gewährung eines Stipendiums entscheidet die Stipendienkommission. Ein Erststipendium wird in der Regel für die Dauer von drei Monaten für die Einführung in die deutsche Sprache gewährt. Der Sprachkurs zur Einführung in die deutsche Sprache beginnt jeweils am 1. Mai im Ostkirchlichen Institut. Dauer Spätestens gegen Ende des Sprachkurses legt der Stipendiat, zusammen mit einem Gutachten des betreuenden orthodoxen Professors, sein Studien- oder Promotionsthema vor, falls er eine Verlängerung des Stipendiums beantragen will. Uber die Gewährung entscheidet die Stipendienkommission. Prinzipiell wird das Stipendium jeweils nur für ein Jahr gewährt. Der Stipendiat erhält am Ende des Sprachkurses über Gewährung oder Ablehnung einer Verlängerung des Stipendiums endgültigen Bescheid. Stipendiaten, die bereits ein weiteres Stipendium über das Erststipendium hinaus erhalten, legen in den ersten Wochen des Sommersemesters einen Studienbericht (Formblatt der AG Kirchen des Ostens) vor, mit dem der Stipendiat zugleich eine Verlängerung des Stipendiums beantragen kann. Über die Gewährung entscheidet die Stipendienkommission. Jedoch wird das Stipendium prinzipiell jeweils nur für ein weiteres Studienjahr gewährt. Alter Das Mindestalter liegt bei 23 Jahren, das maximale für Nachdiplomstudien bei 30. Studienort Mindestens bis zur bestandenen Zulassungsprüfung in der deutschen Sprache bleibt der Stipendiat in Regensburg. Für ein Promotionsstudium bzw. Spezialstudium hat sich der Stipendiat an einer der katholischen theologischen Fakultäten bzw. Hochschulen in der Bundesrepublik zu immatrikulieren. Bei der Wahl des Studienortes berät die Stipendienkommission. Jährlicher Studienbericht Der Stipendiat steht während des Studiums mit der Geschäftsstelle der Stipendienkommission in regelmäßiger Verbindung und legt jeweils im Laufe des Sommersemesters der Geschäftsstelle einen schriftlichen Studienbericht vor zur Weiterleitung an die Stipendienkommission. Stipendiaten-Tagungen Zur Pflege des Kontaktes - besonders der an verschiedenen Orten studierenden Stipendiaten untereinander - und zur Information über kirchliche Einrichtungen und kirchliches Leben werden gemeinsame Tagungen und Veranstaltungen angeboten. Die Teilnahme an zwei dieser Veranstaltungen im Jahr ist für alle Stipendiaten verpflichtend.
Ökumene-Kommission + Gerhard |