OKI-Logo Nikolaus Wyrwoll
Zeitzeuge des
Zweiten Vatikanischen Konzils

 

Heute soll ich als Zeitzeuge des Konzils 1962-1965 (ich war von 1957 bis Anfang 1966 Student in Rom) und den ersten Erfahrungen als Kaplan nach dem Konzil berichten. Ich tue es mit acht Stichworten kürzer oder länger.

1. Konzil
2. Gewissensfreiheit
3. Religionsfreiheit
4. Ostkirchen

5. Priesterbild
6. Ökumene mit Protestanten
7. Predigt - hl. Messe
8. Wer ist Kirche?

  1. Konzil
    die Ergebnisse des Konzils entsprachen genau dem, was wir an der Universitäg Gregoriana von den Jesuiten gelernt hatten. Das Konzil war also für uns keine Veränderung von Theologie und Frömmigkeitspraxis. Am deutlichsten wurde mir das bei einer Romreise mit lutherischen Bischöfen im Jahre 1999, Ende Oktober Anfang November: jeden Gesprächspartner in Rom fragten sie nach seiner Meinung zur Gemeinsamen Erklärung in Augsburg am 31.10.1999. Der alte Erzbischof Zur, damals Direktor der Diplomaten-Akademie des Hl. Stuhles: "Ich glaube, ich muss mich entschuldigen, liebe Schwestern und Brüder, dass ich das nicht so aufregend finde, ich habe hier in Rom studiert vor fünfzig Jahren, da haben wir gelernt, in der Rechtfertigungslehre gäbe es keinen Unterschied zwischen lutherisch und katholisch."
    Bedeutsam aber war die Freiheit, mit der auf dem Konzil diskutiert wurde, die vorbereiteten Texte abgelehnt und neu gemacht wurden, die unterschiedlichesten Meinungen aufeinander prallten, gegenseitige Irrlehre-Verdächtigungen schriftlich und mündlich vorgetragen wurden, und dann gemeinsam zu Aussagen zu kommen, aus dem Gebet, dem jede Vollversammlung ein Drittel der gemeinsamen Arbeitszeit widmete, hl. Messe und feierliche Inthronisation der Bibel, des Wortes Gottes.
    Am 9. Okt 2012 drehte das ZDF einen Film. In St Paul vor den Mauern musste ich sagen, wie ich die Ankündigung des Konzils am 25. Januar 1959 erlebt hatte. Immer wieder wurde ich nach der Rolle von Josef Ratzinger gefragt. Der war uns nicht so im Bewusstsein. Wir hörten wohl, dass Kardinal Ottaviani einen Text als häretisch gebrandmarkt hatte, der von P. Karl Rahner SJ, P. Martelet SJ und Josef Ratzinger stammte, aber bei uns wohnten die Jesuiten-Konzilsberater. Deren Namen waren uns geläufiger.

  2. Die Erklärung zur Gewissensfreiheit ließ uns stärker an die Formung des eigenen Gewissens denken, nicht sich auf Gesetze verlassen. Wir wirkten als junge Kapläne zu unserer Überraschung - waren wir doch "Römer" - auf die Gemeinden locker und fröhlich und von weitem Horizont. Die Gemeinden fühlten sich durch das Konzil befreit von der Notwendigkeit, nach Gebot und Verbot zu fragen und gerufen zur Verpflichtung, nach dem eigenen Gewissen zu entscheiden, dafür ordentlich den Glauben kennen zu lernen, die Predigten zu hören, an der Erwachsenenbildung teilzunehmen, an Bibelkreisen, selber lesen, PUBLIK, Vorträge hören, in Vereinen und Pfarrgemeinderäten aktiver zu sein als bisher. Es gab einen Boom an Beichtgesprächen, Einkehrtagen, Exerzitien, Exerzitien im Alltag.

  3. Die vom Konzil betonte Religionsfreiheit führte zu einer neuen Sicht auf die anderen Religionen und größere Offenheit auf die unterschiedliche Frömmigkeit in den verschienden katholischen Kirchen, Aufmerksamkeit für die katholischen und orthodoxen muslimischen Gastarbeiter aus den fremden Kulturen. Die Confessio Augustana zählt den Islam als christliche Irrlehre, wie achthundert Jahre vorher Johannes von Damaskus.

  4. Die Ostkirchen waren vom Konzil wieder als Schwesterkirchen anerkannt, nicht mehr als Abspaltungen von der Einen Kirche sondern als unterschiedliche Entwicklungen von der Zeit Jesus Christi an (Unitatis Redintegratio Nr. 14)

  5. a. Die Priester wurden unsicher nach dem Konzil. Bis zur Erklärung von Papst Pius XII. vom 15. November 1947, dass auch die Bischöfe und die Diakone des Sakrament der Weihe empfangen, waren die Priester die einzigen Träger des Weihesakramentes. Zudem betonte das Konzil, dass es zwei Priestertümer gibt, das Königliche Priestertum der Gläubigen, und das Amtspriestertum zum Dienst, nicht eines höher oder niedriger, sondern dem Wesen nach anders.
    b. Der Priester wurde aber gleichzeitig stärker herausgestellt,
    b.1. durch die Mitarbeit der Laien in Seelsorge, Pfarrgemeinderat, Kindergarten, Gemeinde-Katechese, Tischmütter zur Erstkommunion, Firmhelfer wurde der Priester vom gottesdienstlichen Dienstleister zum leitenden Manager.
    b.2. die deutsche Gemeinschaftsmesse nach 1965 bis 1973 begann damit, dass sich der Prieter allein vor der Gemeinde vor dem Altar verneigt und seine Sünden bekennt und die Gemeinde ihm Verzeihung zuspricht. Nach 1973 stand der Priester gleich vorn, der Gemeinde gegegenüber, begrüßte sie. Gleichzeitig änderten sich die Gottesdienste, statt Rosenkranz z.B., den die Gemeinde ohne Priester betete, gab es bald nur noch die hl. Messe, für die der Priester nötig war. Immer mehr Gläubige gingen in die hl. Messe wie zu einer Veranstaltung des Priesters. Die Predigt des Priesters wurde zu einem wichtigen Teil der Eucharistiefeier.

  6. Ökumene mit Protestanten
    Für uns deutschsprachige Studenten war die aktive Mitarbeit der protestantischen Beobachter beim Konzil augenfällig, viele gaben uns am Abend einen Bericht über ihre Eindrücke, in den Arbeitskreises waren sie wie die orthodoxen Beobachter Mitglied. Ein neues Amt entstand 1960 schon vor dem Konzil: das Sekretariat für die Einheit der Christen mit dem deutschen Bibelwissenschaftler Kardinal Bea an der Spitze - und Papst Johannes XXIII. hatte schon bei der Ankündigung des Konzils am 25. Januar 1959 gesagt, es solle der Einheit aller Christen dienen.
    Im Dekret über die Einheit in Nr. 8 wurde die Teilnahme von Nichtkatholiken an der hl. Eucharistie auch als Weg zur Einheit bezeichnet. So wurde es in der Seelsorge nach dem Konzil selbstverständlich, dass bei besonderen Gottesdiensten die evangelischen Gäste die hl. Kommunion empfingen, zumal auch die katholischen Teilnehmer immer häufiger zur hl. Kommunion gingen, ohne vorher gebeichtet oder gefastet zu haben, die Zugangsbedingungen waren wesentlich lockerer geworden. Gegen Ende des Zweiten Jahrtausends nahm die Teilnahme evangelischer Christen an der kaath. Eucharistie ab, sie erwarteten eine ausdrückliche Einladung. Es genügte nicht, was Papst Johannes Paul II. in Nr. 46. Ecclesia de Eucharistia schreibt: In der Enzyklika Ut unum sint habe ich selbst meine Wertschätzung für die Norm zum Ausdruck gebracht, die es gestattet, für das Heil der Seelen mit dem gebotenen Unterscheidungsvermögen Sorge zu tragen: »Ein Grund zur Freude ist in diesem Zusammenhang, daran zu erinnern, daß die katholischen Priester in bestimmten Einzelfällen die Sakramente der Eucharistie, der Buße und der Krankensalbung anderen Christen spenden können, die zwar noch nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, aber sehnlich den Empfang der Sakramente wünschen, von sich aus darum bitten und den Glauben bezeugen, den die katholische Kirche in diesen Sakramenten bekennt. Umgekehrt können sich in bestimmten Fällen und unter besonderen Umständen auch die Katholiken zum Empfang derselben Sakramente an die Geistlichen jener Kirchen wenden, in denen sie gültig gespendet werden.«
    In Nr. 45 Ecclesia de Eucharistia schreibt Johannes Paul: Die Spendung der Eucharistie ist unter besonderen Umständen und an einzelne Personen möglich, die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. In diesem Fall geht es nämlich darum, einem schwerwiegendem geistlichen Bedürfnis einzelner Gläubigen im Hinblick auf das ewige Heil entgegen zu kommen, nicht aber um die Praxis einer Interkommunion, die nicht möglich ist, solange die sichtbaren Bande der kirchlichen Gemeinschaft nicht vollständig geknüpft sind.
    Wichtig war auch das Ergebnis der ersten Fünfjahresrunde des Dialogs zwischen dem Lutherischen Weltbund und dem Sekretariat für die Einheit der Christen. Kardinal Willebrands fasste 1976 die Ergebnisse so zusammen: "Die theologischen Unterschiede rechtfertigen eine Kirchentrennung nicht." Es gab in allen Pfarreien Diskussionen, warum die katholischen Kirche nicht Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen ÖRK sei, obwohl der Ökumenische Rat selbst immer wieder daran erinnerte, dass die Entscheidungen im Rat nach Mehrheit fallen und die katholischen Kirche selber eine bunte Communio von Kirchen ist und bei einer Mitgliedschaft im ÖRK immer zwei Drittel oder drei Viertel aller Stimmen hätte.

  7. Das Konzil hatte bestimmt, dass in jeder hl. Messe eine Predigt sein soll. In Deutschland wurde nur die Predigt am Sonntag gefordert. Zwar gab es bis in die achtziger Jahre noch die eigenen Predigt-Gottesdienste zwischen der Frühmesse und dem Hochamt oder in der Christenlehre und Andacht am Sonntagnachmittag. Aber z.B. in Regensburg im Dom kam die Predigt 1965 in die hl. Messen, wurde viel kürzer, und die Stellung des Priesters wurde herausgehoben. Umgekehrte Entwicklung in den lutherischen Kirchen, in denen der Predigtgottesdienst besonders erhalten geblieben war: da kam das Abendmahl in den Gottesdienst, die Predigt wurde ebenfalls kürzer.
    Nachdem am 7. März 1965 von Rom aus bestimmt wurde, dass alle Gottesdienste in der Landessprache gefeiert werden können, wurden Stimmen laut, die die lateinische Sprache als Zeichen der weltweiten Einheit vermissten. In Göttingen führten wir ein lateinisches Hochamt einmal im Monat ein, mit gepflegtem gregorianischen Choral und vierstimmigem Chor und erwarteten Pilgerfahrten der Freunde des Latein. Nach wenigen Jahren beendeten wir den Versuch, weil immer weniger Menschen mitfeierten.

  8. Das Konzil betonte das königliche Priestertum aller Gläubigen, die Heiligung der Welt durch ihr Zeugnis. Dennoch engagierten sich viele Gläubige mehr innerhalb der Kirchengemeinde als in Politik und Wirtschaft. In den achtziger Jahren leitete ich das Katholische Büro in Hannover, die Verbindungsstelle der Bischöfe zur Landesregierung. Zu Beginn meiner Tätigkeit hatte ich den Eindruck, dass die Regierung dann die "Meinung der Kirche" erkannte, wenn katholische Abgeordnete und Minister sich äußerten. Gegen Ende meiner Tätigkeit war das anders: nur wenn ich die Ansichten der Bischöfe mitgeteilt hatte, galt das in der Regierung als "Meinung der Kirche". Die Sorge für Religion und Gottesdienst ging immer mehr von der staatlichen Verwaltung (in der doch viele engagierte Gläubige sind) auf die bischöflichen Strukturen über. Dennoch blieb (bis auf Hessen) der Name des Erziehungs-Ministeriums "Gottesdienst-Minsterium" in der lateinischen Form "Kultus-Ministerium".